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Sind erdberührte Bauteile, wie Keller, Kanäle oder Schachte von Feuchtigkeitseintritt betroffen und eine konventionelle Sanierung aus wirtschaftlichen Gründen, wegen der baulichen Gegebenheiten oder wegen der Nutzungssituation nicht sinnvoll möglich, bieten sich zur Schadensbehebung Schleierinjektionen an.

Die Hauptanwendungsgebiete sind also Situationen, wo

  • Die Isolierflächen von außen nicht zugänglich sind
  • Die Gebäudeteile direkt aneinander liegen
  • Grabarbeiten durch den Verlauf von Leitungen, oder durch Einbauten nicht, oder nur mit größtem Aufwand möglich sind

Im Gegensatz zu einer ausschließlichen Innenabdichtung, die das Problem nur verdeckt, wird mit einer Hintergelung ein faktischer Schutz der Bausubstanz erzielt.

Darüber hinaus bleibt auch während der Sanierungsmaßnahme die Grundstücksumgebung uneingeschränkt nutzbar. Die Schädigung unterirdischer Leitungen in der Nähe der Arbeitsbereiche wird vermieden.

  • Keine grabarbeiten erforderlich
  • Auch bei schwer oder nicht zugänglichen Bereichen möglich
  • Vermeidung einer Beschädigung von unterirdischen Leitungen
  • uneingeschränkte Nutzungsmöglichkeit der Grundstücksumgebung während einer Injektionsmaßnahme
  • Schadhafte Außenisolierung
  • Bereiche bei denen die Isolierflächen von außen nicht erreicht werden können
  • Bereiche bei denen aufgrund von Bauten und Leitungen Grabarbeiten nicht, oder nur erschwert, möglich sind
  • Bei aneinander liegenden Bauteilen